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    Arbeitsplatzbrille & Arbeitgeber: Pflicht, Kosten und Ablauf

    Wenn normale Sehhilfen für die Bildschirmarbeit nicht ausreichen, bist du als Arbeitgeber in der Pflicht. Wir übernehmen für dich alles danach: Sehanalyse, Fassungsauswahl, Anfertigung in der Meisterwerkstatt und Rechnung direkt an die Firma — an acht Standorten im Raum Augsburg.

    Rechtlicher Hintergrund und Ablauf im Detail: Arbeitsplatzbrille: Wer zahlt sie?

    Für Unternehmen

    Was du als Arbeitgeber wissen musst

    Die rechtliche Pflicht

    Nach der Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 6 „Arbeiten an Bildschirmgeräten“) musst du deinen Mitarbeitenden spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen, wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV ergibt, dass normale Brillen dafür nicht ausreichen.

    Kosten & Budget

    Ein fester Betrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — geschuldet ist eine geeignete Sehhilfe, keine bestimmte Fassung. Viele Firmen definieren deshalb ein Budget pro Mitarbeitendem. Sag uns deinen Rahmen: wir beraten innerhalb des Budgets und rechnen private Zuzahlungen separat ab.

    Abwicklung ohne Aufwand

    Eine Ansprechperson bei GRONDE, Termine in der Filiale in der Nähe deiner Mitarbeitenden, Firmenrechnung mit Kostenstelle oder Bestellnummer — auf Wunsch als Sammelrechnung für mehrere Personen.

    So läuft die Beschaffung ab

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      Anfrage und Rahmen klären

      Du schickst uns die Anfrage mit Anzahl der Mitarbeitenden und deinem Budget. Wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag und den nötigen Unterlagen.

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      Arbeitsmedizinische Vorsorge

      Deine Mitarbeitenden gehen zur Angebotsvorsorge beim Betriebsarzt. Ergibt sich ein Bedarf, kommen sie mit der Bescheinigung zu uns.

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      Sehanalyse und Arbeitsplatzdistanzen

      Wir messen in der Filiale die tatsächlichen Sehabstände am Bildschirm und wählen das passende Glasdesign — Bildschirm-, Raum- oder Nahkomfortglas.

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      Anfertigung und Firmenrechnung

      Fertigung in der Regel in 5–10 Werktagen, Anpassung vor Ort. Die Rechnung geht direkt an dein Unternehmen, Zuzahlungen getrennt an die Mitarbeitenden.

    Häufige Fragen von Arbeitgebern

    Muss ich als Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbrille bezahlen?

    Wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge ergibt, dass normale Sehhilfen für die Bildschirmarbeit nicht ausreichen, musst du deinen Mitarbeitenden eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen. Grundlage sind die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 6) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

    Wie hoch ist der Zuschuss, den ich zahlen muss?

    Der Gesetzgeber nennt keinen festen Betrag: geschuldet ist eine im erforderlichen Umfang geeignete Sehhilfe, nicht eine bestimmte Fassung. Viele Unternehmen legen deshalb ein festes Budget fest und lassen darüber hinausgehende Wünsche privat zuzahlen. Wir richten uns nach dem Budget, das du uns nennst, und weisen es in der Rechnung transparent aus.

    Brauchen meine Mitarbeitenden zuerst einen Betriebsarzt-Termin?

    In der Regel steht die arbeitsmedizinische Vorsorge (Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeit) am Anfang. Ergibt sie einen Bedarf, kommen deine Mitarbeitenden mit dieser Bescheinigung zu uns. Habt ihr keinen Betriebsarzt, sprich uns an — wir erklären dir, welche Unterlagen wir für eine saubere Abwicklung brauchen.

    Rechnet GRONDE direkt mit dem Unternehmen ab?

    Ja. Auf Wunsch stellen wir die Arbeitsplatzbrille direkt der Firma in Rechnung — mit Kostenstelle, Bestellnummer oder Sammelrechnung für mehrere Mitarbeitende. Private Zuzahlungen rechnen wir getrennt mit den Mitarbeitenden ab.

    Können wir das für mehrere Standorte im Raum Augsburg organisieren?

    Ja. Deine Mitarbeitenden können jede unserer Filialen im Raum Augsburg nutzen — von der Maximilianstraße und City-Galerie über Göggingen und Stadtbergen bis Königsbrunn, Bobingen und Schwabmünchen. Die Abwicklung bleibt zentral über eine Ansprechperson bei uns.

    Mehr zu Glasdesigns, Preisen und Beispielen findest du auf unserer Seite Arbeitsplatzbrille und im Beitrag Arbeitsplatzbrille: Wer zahlt sie?. Diese Informationen sind eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.

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