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Hörgeräte zum Nulltarif

Zwei Hörgeräte für 0 €*


Warum länger auf Lebensqualität verzichten?

Die Zeiten der grauen Banane hinter dem Ohr sind längst vorbei. Es gibt keinen Grund mehr zu verzichten, auf geliebte Hobbies, auf fröhliche Feste, auf Theater und Musik, auf Zugehörigkeit. Und: Rechtzeitige Hörgeräte-Versorgung ist wichtige Demenz-Prophylaxe. Prüfen Sie jetzt Ihr Gehör und profitieren Sie von unseren Nulltarif-Hörsystemen!

Alles inklusive: 

  • Kostenlose Hör-Analyse
  • Kostenloses Probetragen
  • Wartung & Pflege
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in Ihrer GRONDE-Filiale
Wir freuen uns auf Sie.


* Nur für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung. Zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät (Privatpreis 729 Euro)

Hörgeräte bei GRONDE Sehen & Hören

z.B. so kleine, unauffällige Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte

Hörgeräte zum Nulltarif und Tipps zur Selbsteinschätzung

Älterer Mann mit dunkler, runder Brille lächelt

Wie gut hören Sie wirklich?


Ein Hörtest schafft Sicherheit. So schätzen Sie richtig ein, ob Sie einen brauchen.

Mann mit schwarzer Brille trägt eine Frau Huckepack, beide mit Hörgeräten von AudioService

Hörgeräte zum Nulltarif


.... können mehr als Sie denken und sehen richtig gut aus. Sehen Sie selbst...

Mann mit Brille sitzt entspannt in einem Sessel und legt seine Füße auf einem Musikschriftzug ab während er Musik hört

Was zahlt die Krankenkasse?


Erstaunlich viel, und das alle 5-6 Jahre. Hier steht alles was Sie wissen müssen.

Kostenlose* Hörgeräte - das wichtigste in Kürze


  • Ein Hörgerät zum Nulltarif kostet nicht mehr, als Ihre Krankenversicherung zuzahlt. Jeder Hörakustiker muss solche “zuzahlungsfreien” Geräte anbieten. 
  • Gesetzlich Versicherte zahlen einen *minimalen Eigenanteil von 10 € pro Gerät, außer sie sind von der Zuzahlung befreit, dann entfällt sogar dieser Betrag. 
  • Die AOK zahlt für das erste Hörgerät 685 Euro, für das zweite bis zu 532 Euro, also über 1.200 Euro für beide Hörsysteme. 
  • Bei einer sehr schweren Hörminderung, die schon an Taubheit grenzt, oder für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre leistet die Kassen noch mehr. 
  • Auch Privatversicherte können die Kosten für Ihre Hörgeräte bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. 
  • Voraussetzung für eine Kostenübernahme gesetzlicher oder privater Krankenversicherungen ist ein Rezept Ihres HNO-Arztes für eine entsprechende Hörhilfe.
  • Hörgeräte zum Nulltarif müssen bestimmte technische Standards erfüllen, damit die Krankenversicherungen Kosten übernehmen. 
  • Hörgeräte zum Nulltarif sind besonders geeignet, wenn Sie sich vorrangig in ruhiger Umgebung aufhalten und nicht lärmempfindlich sind. 

Unsere Hörakustiker ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihr individuelles Hörprofil und Ihren ganz persönlichen Bedarf für ein besseres Hören. Sie können bei uns Hörgeräte aller Qualitätsstufen kostenlos und in aller Ruhe in Ihrer gewohnten Umgebung probetragen. Unsere Hörakustiker beraten Sie gern.

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