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Schlauer Mann mit Hörgeräten zum Nulltarif von Hörakustik Gronde

Hörgeräte zum Nulltarif

Gönnen Sie sich gutes Hören - es kann richtig günstig sein.

Unsere Hörgeräte zum Nulltarif:

Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte / HdO

Unauffällig, leistungsstark, einfach zu bedienen.

Zu den Nulltarif HdO's

Paar freut sich über Im-Ohr-Hörgeräte der Comfort-Klasse, z.B. von Audio Service bei Hoerakustik GRONDE, Augsburg

Im-Ohr-Hörgeräte / IdO

High-Tech unsichtbar im Ohr versteckt.

Zu den Nulltarif IdO's

Hörgeräte zum Nulltarif - was heißt das eigentlich?

Ein Hörgerät zum Nulltarif kostet einfach nicht mehr, als Ihre Krankenversicherung zuzahlt. Jeder Hörakustiker muss solche "zuzahlungsfreien" Geräte anbieten. Gesetzlich Versicherte zahlen dann nur einen minimalen Eigenanteil von 10 € pro Gerät, außer sie sind von der Zuzahlung befreit, dann entfällt sogar dieser Betrag. 

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festbetrag von bis zu 719 Euro für das erste Hörgerät. Für ein zweites Hörgerät im Rahmen einer sogenannten binauralen Versorgung, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung weniger, insgesamt für beide Ohren maximal 1288 Euro. Die Höhe der Kostenübernahme unterscheidet sich allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas. Die AOK zahlt für das erste Hörgerät 685 Euro, für das zweite bis zu 532 Euro, also über 1.200 Euro für beide Hörsysteme

Außerdem bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse auch die Kosten für die Ohrpass-Stücke, die sogenannten Otoplastiken, die individuell für den Gehörgang angefertigt werden. Aktuell übernimmt sie 33,50 Euro pro Stück. 

Bei einer sehr schweren Hörminderung, die schon an Taubheit grenzt, oder für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre leistet die Kassen  noch mehr. 

Mehr zur Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir hier für Sie zusammengefasst. Auch Privatversicherte können die Kosten für Ihre Hörgeräte bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Sie treten gegenüber dem Hörakustiker in Vorleistung und zahlen zunächst den vollen Rechnungsbetrag - das ist der sogenannte Privatpreis, der Preis VOR Abzug der Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen.

 Voraussetzung für eine Kostenübernahme gesetzlicher oder privater Krankenversicherungen ist aber immer, dass ein HNO-Arzt eine Hörminderung festgestellt hat und Ihnen ein Rezept für eine Hörhilfe ausstellt. Dann sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme im oben genannten Rahmen verpflichtet.

Was können Hörgeräte zum Nulltarif?

Hörgeräte aller Preisklassen haben sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Tatsächlich ist es so, dass die Hörgeräte bestimmte technische Standards erfüllen müssen, damit die Krankenversicherungen Kosten übernehmen. Folgende Eigenschaften sind Pflicht bei "Kassenmodellen":

  1. Digitaltechnik: damit werden die Hörsysteme individuell auf Ihre Hörschwäche angepasst
  2. Vier Kanäle und drei verschiedene Hörprogramme für unterschiedliche Umgebungen
  3. Rückkopplungsunterdrückung
  4. Störschallunterdrückung
  5. Verstärkungsleistung von bis 75 Dezibel

Für wen sind Hörgeräte zum Nulltarif geeignet?

Hörgeräte zum Nulltarif können eine sehr gute und günstige Lösung sein, wenn...

  • Sie sich vor allem in ruhiger Umgebung ein besseres Hörverstehen wünschen,
  • Sie viel Zeit zuhause und weniger in großen Gesellschaften und lauten Umfeldern unterwegs sind,
  • Sie nicht lärmempfindlich sind.
Wenn Sie sich gern in größerer Gesellschaft bewegen, wenn Sie oft Konzert, Theater oder Kino genießen wollen oder viel im Freien unterwegs sind, dann ist eine höherwertige Qualitätsstufe mit automatischer Situationserkennung empfehlenswert.

Unsere Hörakustiker ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihr individuelles Hörprofil und Ihren ganz persönlichen Bedarf für ein besseres Hören. Am besten Sie vereinbaren gleich einen Termin für einen kostenlosen Hörtest. Sie können bei uns Hörgeräte aller Qualitätsstufen kostenlos und in aller Ruhe in Ihrer gewohnten Umgebung probetragen. Unsere Hörakustiker beraten Sie gern.

Eine erste Preis-Leistungsübersicht finden Sie hier.

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